Ich möchte Desinfektionsmittel vermarkten. Darf ich das?
In Fällen, in denen Verwendungsbetriebe unversteuerten Alkohol für die Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet und erst nach dieser Herstellung einen Antrag auf Bewilligung (Freischein) gestellt haben, ist eine nachträgliche Ausstellung bzw. Ergänzung des Freischeins rückwirkend für den Zeitraum zwischen 31. Jänner 2020 und 15.
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