Großhandel mit Arzneimitteln und Arzneimittelvermittler
Zum pharmazeutischen Großhandel zählen die Beschaffung, Lagerung, die Abgabe und die Ausfuhr von Arzneimitteln. Die Erlaubnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde zu beantragen: Apotheken, die als pharmazeutischer Großhändler tätig sein wollen, richten sich an die für sie zuständigen unteren Gesundheitsbehörden.
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